Der AI Act verbietet in der EU einige KI-Anwendungen ganz, weil sie als unannehmbares Risiko gelten.
Beispiel
Verboten ist etwa Social Scoring oder Software, die Gefühle von Beschäftigten am Arbeitsplatz erkennt (mit engen Ausnahmen).
Für Profis
Die Verbote gelten seit 2. Februar 2025 (Art. 5): u. a. manipulative Techniken, Ausnutzen von Schwächen, Social Scoring, ungezieltes Sammeln von Gesichtsbildern und bestimmte biometrische Kategorisierung. Mit der Änderung von 2026 kam ein Verbot für KI hinzu, die nicht einvernehmliche intime Inhalte oder Missbrauchsdarstellungen erzeugt (ab 2. Dezember 2026). Verstöße können hohe Bußgelder nach sich ziehen.
Nur allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall fragen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt.