KI im Betrieb sicher nutzen
Dieser Leitfaden hilft dir, KI-Tools bei der Arbeit mit Überblick einzusetzen. Er erklärt in einfachen Worten, welche Fragen du einem Tool stellen solltest, warum der Tarif zählt und welche Pflichten es gibt. Jede Aussage ist mit der Originalquelle verlinkt.
Geprüft am 31.10.2026 an den verlinkten Originalquellen. Keine Rechtsberatung.
Für wen ist dieser Leitfaden?
Für alle, die KI beruflich nutzen
Selbstständige, kleine Teams und größere Firmen. Ein Chat-Tool für Texte zählt genauso dazu wie ein Meeting-Recorder oder ein Bildgenerator. Quelle: EU-Kommission: Fragen und Antworten zu Art. 50 (englisch)
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Sie gilt, sobald du bei der Arbeit Daten über Menschen in ein Tool gibst, etwa Namen, E-Mails oder Kundenakten. Kommen keinerlei solche Daten vor, gilt sie laut den deutschen Datenschutzbehörden nicht. Das muss man aber gründlich prüfen. Quelle: Datenschutz-Grundverordnung (EUR-Lex), Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfe KI und Datenschutz (PDF)
EU-KI-Verordnung (AI Act)
Sie gilt für alle, die KI beruflich einsetzen. Wer KI nur privat nutzt, hat laut EU-Kommission nicht die Pflichten eines Nutzers nach dem AI Act. Quelle: EU-KI-Verordnung (EUR-Lex), EU-Kommission: Fragen und Antworten zu Art. 50 (englisch)
Gratis oder Business: Der Tarif macht den Unterschied
Ob ein Tool zu Firmendaten passt, hängt oft weniger vom KI-Modell ab als vom Tarif. Dasselbe Tool kann im Gratis-Tarif andere Regeln haben als im Business-Tarif. Das ist unsere Beobachtung aus den Anbieterangaben, die wir geprüft haben, kein Gesetz.
Häufig bei Gratis- und Privat-Tarifen
- Kein Vertrag zur Auftragsverarbeitung
- Eingaben können zum Training genutzt werden, oft mit einem Schalter zum Abschalten
- Anmeldung mit einem privaten Konto
- Kein Einfluss auf den Speicherort
Häufig bei Business-, Team- und API-Tarifen
- Vertrag zur Auftragsverarbeitung verfügbar
- Laut Anbieter kein Training mit Eingaben
- Die Firma verwaltet die Konten, nicht die einzelne Person
- Speicherort teils wählbar, zum Beispiel die EU
„Häufig“ heißt nicht „immer“: Lies die Angaben für genau deinen Tarif nach. Die deutschen Datenschutzbehörden empfehlen außerdem Firmenkonten und Firmengeräte statt privater Konten. Quelle: Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfe KI und Datenschutz (PDF)
Was du über jedes KI-Tool wissen solltest
Die Antworten stehen meist im Trust Center, in den Datenschutzhinweisen oder im Vertrag des Anbieters. Findest du keine Antwort, frag beim Anbieter nach. Bis dahin gib besser keine Daten über Menschen ein.
Wo liegen meine Daten?
Gemeint sind die Server, auf denen Eingaben und Dateien gespeichert und verarbeitet werden. Achte darauf, ob „gespeichert“ und „verarbeitet“ getrennt genannt werden. Beispiel laut Microsoft: Bei Microsoft 365 Copilot kann die Verarbeitung in Spitzenzeiten in den USA, Kanada oder Australien stattfinden, wenn „Flex Routing“ erlaubt ist. Für berechtigte EU-Konten, die nach dem 25.03.2026 angelegt wurden, ist das standardmäßig an und lässt sich abschalten. Quelle: Microsoft: Flex Routing (EU und EFTA)
Wo hat die Firma ihren Sitz?
Ein Server in der EU sagt nur, wo die Daten liegen. Hat der Anbieter seinen Sitz außerhalb der EU, kann er auch den Gesetzen seines Landes unterliegen. Gehen Daten in ein Land außerhalb der EU, verlangt die DSGVO eine Grundlage: zum Beispiel das EU-US Data Privacy Framework für dort eingetragene US-Firmen oder Standardvertragsklauseln (Art. 45 und 46 DSGVO). Ob eine US-Firma eingetragen ist, zeigt die amtliche Liste. Quelle: Datenschutz-Grundverordnung (EUR-Lex), EU-Kommission: Datenübermittlung in die USA (englisch), Amtliche Liste des Data Privacy Framework (englisch)
Lernt das Tool aus meinen Eingaben?
Manche Anbieter nutzen Eingaben und Antworten, um ihre Modelle zu verbessern. Prüfe, ob das so ist und ob du es abschalten kannst. Die deutschen Datenschutzbehörden halten Tools, die nicht mit Eingaben trainieren, für die bessere Wahl. Quelle: Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfe KI und Datenschutz (PDF)
Gibt es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung?
Verarbeitet ein Anbieter in deinem Auftrag Daten über Menschen, ist laut den deutschen Datenschutzbehörden häufig ein solcher Vertrag nötig (AVV, Art. 28 DSGVO). Darin verpflichtet sich der Anbieter unter anderem, die Daten nur nach deinen Vorgaben zu nutzen und dir bei Pannen zu helfen. Quelle: Datenschutz-Grundverordnung (EUR-Lex), Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfe KI und Datenschutz (PDF)
Drei Beispiele aus dem Alltag
Angebot im Malerbetrieb
Ein Malerbetrieb lässt sich einen Angebotstext für einen Fassadenanstrich formulieren, ohne Kundennamen, Adresse oder Fotos vom Haus. Vorsicht: Auch ohne Namen lässt sich eine Person oft aus dem Zusammenhang erkennen, etwa an Straße und Termin. Den Namen zu löschen reicht laut den Datenschutzbehörden deshalb oft nicht. Quelle: Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfe KI und Datenschutz (PDF)
Bewerbungen vorsortieren
Eine Firma lässt eine KI Bewerbungen zusammenfassen. Wen sie einlädt oder absagt, entscheidet ein Mensch, der den Vorschlag wirklich prüft. Menschen haben grundsätzlich das Recht, keiner Entscheidung unterworfen zu werden, die nur automatisch fällt und sie erheblich betrifft (Art. 22 DSGVO). Ein Mensch, der nur pro forma zustimmt, reicht laut den Datenschutzbehörden nicht. Quelle: Datenschutz-Grundverordnung (EUR-Lex), Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfe KI und Datenschutz (PDF)
Meeting-Recorder im Kundengespräch
Eine Agentur will Videocalls mit einem KI-Recorder mitschreiben lassen. Vorher sagt sie allen Teilnehmenden Bescheid und fragt nach ihrer Zustimmung. In Deutschland ist es strafbar, das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen unbefugt aufzunehmen (§ 201 StGB). Quelle: § 201 Strafgesetzbuch
Checkliste zum Kopieren
Kopiere die Liste in dein Team-Dokument und hake ab, was erledigt ist. Sie ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.
Checkliste: KI im Betrieb sicher nutzen (aicompare.ninja, Stand 31.10.2026) [ ] Wir haben aufgeschrieben, welche KI-Tools wir wofür nutzen. [ ] Für jedes Tool ist klar, in welchem Tarif wir es nutzen. [ ] Wir wissen, wo die Daten laut Anbieter gespeichert und verarbeitet werden. [ ] Wir wissen, wo der Anbieter seinen Sitz hat und wie Daten außerhalb der EU abgesichert sind. [ ] Eingaben werden laut Anbieter nicht zum Training genutzt, oder wir haben das Training abgeschaltet. [ ] Wo Daten über Menschen hineinkommen, haben wir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung. [ ] Wir nutzen Firmenkonten statt privater Konten. [ ] Wir haben festgelegt, welche Daten nie in ein KI-Tool kommen, zum Beispiel Gesundheitsdaten, Passwörter oder Geschäftsgeheimnisse. [ ] Ein Mensch prüft KI-Ergebnisse, bevor sie verschickt werden oder über Menschen entscheiden. [ ] Alle, die KI nutzen, wurden eingewiesen, und wir haben notiert, wer wann geschult wurde. [ ] Deepfakes und ungeprüfte KI-Texte zu öffentlichen Themen kennzeichnen wir. [ ] Bevor wir Gespräche aufnehmen, fragen wir alle Beteiligten. [ ] Wir wissen, wer eine Datenpanne meldet und dass die Frist möglichst 72 Stunden beträgt. [ ] Wir haben geprüft, ob wir einen Datenschutzbeauftragten brauchen. [ ] Wir sehen die Liste regelmäßig wieder durch, zum Beispiel alle sechs Monate.
Pflichten kurz erklärt
KI-Kompetenz im Team
Seit 2. Februar 2025 müssen Firmen, die KI beruflich einsetzen, dafür sorgen, dass ihre Leute damit umgehen können (Art. 4 AI Act). Ein festes Niveau oder ein Zertifikat ist laut EU-Kommission nicht vorgeschrieben; eine interne Übersicht über Schulungen und Anleitungen ist möglich. Das gilt laut Kommission auch, wenn das Team nur Texte mit einem Chat-Tool schreibt, zum Beispiel mit einem Hinweis auf erfundene Fakten. Die Behörden kontrollieren das seit 2. August 2026. Quelle: EU-Kommission: Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz (englisch), EU-Kommission: AI Omnibus in Kraft (27.07.2026, englisch)
Deepfakes und KI-Texte kennzeichnen
Seit 2. August 2026 muss deutlich gekennzeichnet werden, wenn jemand beruflich Deepfakes veröffentlicht. Das sind echt wirkende KI-Bilder, -Videos oder -Tonaufnahmen, die echten Personen, Orten oder Ereignissen ähneln. KI-Texte, die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren, brauchen ebenfalls einen Hinweis, außer ein Mensch hat sie inhaltlich geprüft und trägt die redaktionelle Verantwortung (Art. 50 Abs. 4 AI Act). Der 2. Dezember 2026 betrifft vor allem die Anbieter: Tools, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, müssen ihre Inhalte bis dahin maschinenlesbar markieren. Ab demselben Tag sind KI-Systeme verboten, die ohne Einwilligung intime Bilder erzeugen. Quelle: EU-Kommission: Fragen und Antworten zu Art. 50 (englisch), AI Act Service Desk: Ab wann gilt was? (englisch)
Datenpanne: 72 Stunden
Gelangen Daten über Menschen an Unbefugte, etwa durch ein gehacktes KI-Konto, muss die Firma das der Datenschutzbehörde unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden melden, außer es entsteht voraussichtlich kein Risiko für die Betroffenen. Jede Panne wird intern dokumentiert. Ein Anbieter, der für die Firma Daten verarbeitet, muss ihr eine Panne unverzüglich melden (Art. 33 DSGVO). Quelle: Datenschutz-Grundverordnung (EUR-Lex)
Datenschutzbeauftragter
In Deutschland braucht eine Firma einen Datenschutzbeauftragten, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatischen Verarbeitung von Personendaten beschäftigt sind. Unabhängig von der Zahl ist er unter anderem Pflicht, wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist (§ 38 BDSG). Die ist beim KI-Einsatz laut den Datenschutzbehörden „vielfach“ nötig. In der ganzen EU gilt außerdem Art. 37 DSGVO. Quelle: § 38 Bundesdatenschutzgesetz, Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfe KI und Datenschutz (PDF), Datenschutz-Grundverordnung (EUR-Lex)
Alle Originalquellen
- Datenschutz-Grundverordnung (EUR-Lex)
- EU-KI-Verordnung (EUR-Lex)
- EU-Kommission: AI Omnibus in Kraft (27.07.2026, englisch)
- AI Act Service Desk: Ab wann gilt was? (englisch)
- EU-Kommission: Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz (englisch)
- EU-Kommission: Fragen und Antworten zu Art. 50 (englisch)
- Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfe KI und Datenschutz (PDF)
- § 38 Bundesdatenschutzgesetz
- § 201 Strafgesetzbuch
- Amtliche Liste des Data Privacy Framework (englisch)
- EU-Kommission: Datenübermittlung in die USA (englisch)
- Rechtssache C-703/25 P (EUR-Lex, englisch)
- Microsoft: Flex Routing (EU und EFTA)
Keine Rechtsberatung
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Ob ein bestimmter Einsatz zulässig ist, hängt vom Zweck und von den Daten ab; im Zweifel hilft eine Fachperson. Fehler gefunden? Sag uns Bescheid über das Kontaktformular.
Begriffe in einem Satz
Personenbezogene Daten
Alle Angaben, über die sich ein Mensch erkennen lässt, auch ohne Namen, zum Beispiel über Adresse, Kundennummer oder den Zusammenhang.
Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV)
Ein Vertrag, in dem sich der Anbieter verpflichtet, die Daten nur nach deinen Vorgaben zu verarbeiten.
Training
Der Anbieter nutzt Eingaben und Antworten, um seine KI-Modelle zu verbessern.
Drittland
Ein Land außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums.
Data Privacy Framework (DPF)
Ein Beschluss der EU-Kommission, nach dem Daten an eingetragene US-Firmen fließen dürfen; dagegen ist ein Rechtsmittel beim Gerichtshof der EU anhängig (C-703/25 P).
Standardvertragsklauseln
Von der EU-Kommission vorgegebene Vertragstexte, mit denen Firmen Datenübermittlungen in Drittländer absichern.
Geschlossenes System
Eine KI, bei der die Daten in einer abgegrenzten Umgebung bleiben und nicht zum Training beim Anbieter genutzt werden.
KI-Kompetenz
Das Wissen, das jemand braucht, um KI-Tools sinnvoll und mit Blick auf ihre Risiken zu nutzen.
Deepfake
Ein echt wirkendes KI-Bild, -Video oder -Audio, das echten Personen, Orten oder Ereignissen ähnelt.
Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
Eine schriftliche Risikoprüfung vor dem Start, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für Menschen hat.
Datenpanne
Daten über Menschen gehen verloren, werden verändert oder gelangen an Unbefugte.